I. allgemeine Bestimmungen
- Die Haus- und Badeordnung dient der
Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle
Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades wird diese
anerkannt.
- Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu
behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter
Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den
Schaden. Bitte berücksichtigen Sie die Belange des Umweltschutzes,
z. B. den Wasserverbrauch beim Duschen etc.
- Die Hinweisschilder für die im Bad
befindlichen Einrichtungen, z. B. für die Sonnenbank, Sauna usw.,
sind zu beachten.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen,
was den guten Sitten sowie der Sicherheit, Ruhe und Ordnung
zuwiderläuft.
- Behälter aus Glas (Flaschen usw.) dürfen
im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden. Im
Saunabereich ist die Benutzung nur in den vorgesehenen Bereichen
erlaubt.
- Das Personal des Hallenbades übt gegenüber
allen Besuchern das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist Folge zu
leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung oder
Anordnungen des Personals verstoßen, können vorübergehend oder
dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen
Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet
- Bei Betriebsstörungen, die ein vorzeitiges
Verlassen des Bades zur Folge haben, besteht kein Anspruch auf
Erstattung des Eintrittsgeldes.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen
das Aufsichtspersonal oder die Geschäftsleitung des Hallenbades
entgegen.
- Bitte geben Sie Fundgegenstände beim
Badepersonal ab. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen
Bestimmungen verfügt.
- Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in
einer den Geboten des Anstandes entsprechenden Badekleidung
gestattet. Zur Vermeidung von Verunreinigungen haben auch
Kleinkinder in den Badebereichen eine Badekleidung zu tragen. Im
Saunabereich gelten die dort üblichen Regeln.
- Es wird gebeten, vor dem Baden, Schwimmen
und Saunieren sich gründlich zu duschen. Die Verwendung von Seife
oder Ähnlichem außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Die Benutzung von Schwimmflossen,
Taucherbrillen und Schnorchelgeräten sowie das Ball- und Fangspielen
in den Schwimmbecken ist nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet
das Aufsichtspersonal. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder
-werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des
Sprungbereiches bei Freigabe der Startblöcke zum Springen ist
untersagt.
- Auf die Mitbadenden ist zu achten.
Störungen und Belästigungen anderer Badebesucher sind zu
unterlassen.
- Kinder vor Vollendung des 8. Lebensjahres
haben nur Zutritt in Begleitung eines Erwachsenen oder einer anderen
aufsichts- und verantwortungsfähigen Person.
- Für Schulklassen, Vereine und sonstige
Benutzergruppen gelten zusätzlich besondere Benutzungsbestimmungen.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den
gesonderten Aushängen. Änderungen der Öffnungszeiten werden
ebenfalls durch öffentlichen Aushang bekannt gegeben.
- Die Preislisten entnehmen Sie bitten den
gesonderten Aushängen. Änderungen werden durch Aushang bekannt
gegeben.
- Die Badeleitung kann die Benutzung des
Bades, der Sauna oder anderer Teile davon aus betrieblichen Gründen
einschränken. Eine Minderung oder eine Rückerstattung des
Eintrittspreises erfolgt grundsätzlich nicht.
- Der Zutritt ist nicht gestattet für:
- Personen, die unter Einfluss berauschender
Mittel stehen.
- Personen, die Tiere mit sich führen.
- Personen, die an einer meldepflichtigen,
übertragbaren Krankheit, offenen Wunden oder übertragbaren
Hautkrankheiten leiden.
- Personen mit Neigung zu Krampf- oder
Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten ist der Zutritt und
Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen und aufsichtsfähigen
Begleitperson gestattet.
- Der Ein- und Ausgang des Hallenbades wird
durch eine automatische Kassenanlage geregelt und überwacht. Zum
Eintritt in den Saunabereich ist die Zahlung an einen
Badmitarbeiter/in erforderlich.
- Jeder Bade-/ Saunagast muss im Besitz
eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung
sein. Er hat diesen auf Verlangen vorzuweisen. Bei einer
missbräuchlichen Benutzung ist der vierfache Betrag zu entrichten.
Eine Strafanzeige bzw. ein Haus- und Badeverbot wird sich
vorbehalten. Bei Verlust von Schlüsseln werden € 25,- Verlustgebühr
einbehalten.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht
zurückgenommen, Entgelte und Gebühren nicht zurückerstattet. Für
verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
- Die Eintrittskarten (außer 10er- und
Zeitkarten) berechtigen nur zum einmaligen Badeintritt.
III. Haftung
- Die Badegäste benutzen das Hallenbad, die
Sauna einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene
Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Hallenbad Isernhagen
Betreiber GmbH, das Bad und dessen Einrichtungen in einem
verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall
haftet die Hallenbad Isernhagen Betreiber GmbH nicht.
- Für Sach- oder Vermögensschäden wird nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
- Für die Zerstörung, Beschädigung oder für
das Abhandenkommen der eingebrachten Sachen haftet die Hallenbad
Isernhagen Betreiber GmbH nicht.
IV. weitere Bestimmungen
- Zum Aus- und Ankleiden stehen Einzel- oder
Wechselkabinen zur Verfügung.
- Das Rauchen ist im gesamten Bereich des
Hallenbades Isernhagen nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und
Getränken ist nur im Vorraum des Hallenbades gestattet. In die Sauna
ist Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen und Getränken nicht
gestattet.
- Die Badegäste dürfen die Barfußgänge,
Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.
- Den Badegästen ist das Spielen von
Musikinstrumenten, der Einsatz von Radios und von Abspielgeräten
nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Badeleitung.
- Das Springen geschieht auf eigene Gefahr.
Über die Freigabe der Startblöcke als Sprungbereich entscheidet das
Aufsichtspersonal. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten,
dass:
- der Sprungbereich (vor den Startblöcken)
frei ist,
- nur eine Person den Startblock betritt.
- Von den langen Beckenrändern darf nicht
gesprungen werden. Von den kurzen Seiten nur mit Erlaubnis des
Aufsichtspersonals.
- Die Erteilung von Schwimm- und
Aquafitnessunterricht durch Personen außerhalb des Kursprogramms ist
während der öffentlichen Badezeit nicht gestattet. Über Ausnahmen
entscheidet die Hallenbad Isernhagen Betreiber GmbH.
Isernhagen, den 13. November 2006
Hallenbad Isernhagen Betreiber GmbH
gez. Heiko Hesse
Geschäftsführer
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